Ich bin so glücklich, dass ich den Mut hatte, einen Onlinekurs auf die Beine zu stellen. Darin nehme ich gründungswillige Eltern an die Hand, um sie bei der Verwirklichung ihrer GeKi zu unterstützen. Es bereitet mir unheimlich viel Freude mit den Müttern zusammen an ihrem Traum zu arbeiten. Für mich ist der Kurs auch aus einem anderen Grund ein wahrer Segen. Er bringt mich dazu noch tiefer in das Thema einzusteigen, noch mal neu zu recherchieren und altes zu Hinterfragen.
Dabei wurde deutlich: Ich habe einen Fehler begangen. In meinem Buch, auf meiner Homepage und überall schrieb ich immer: In einer GeKi verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
Alles falsch!
Die Suche nach der Wahrheit
Im Kommentarteil zum SGB VIII wird dargelegt, dass bei Eltern-Kind-Gruppe (= reguläre GeKi) die elterliche Sorge bei den Erziehungsberechtigten bleibt. Das irritierte mich, da die elterliche Sorge die Personensorge und somit die Aufsichtspflicht umfasst. Zwar stand im Text weiter, dass dies gegeben ist, auch wenn die Kinder vorübergehend von anderen Eltern betreut werden. Aber das reichte mir nicht.
Mir war nicht klar genug formuliert, dass die Aufsichtspflicht auf andere Eltern übertragen werden darf. Deshalb, riet ich dazu, die Aufsichtspflicht bei den Eltern zu belassen.
Nun vertiefte ich mich, aufgrund des besagten Onlinekurses, wieder in die Thematik. Ich wollte nicht glauben, dass die Aufsichtspflicht nicht übertragen werden drf. Ich brauchte einen Beweis. Eine klare Aussage. Deshalb zog ich einen anderen SGB VIII-Gesetzestext mit Kommentarteil* heran. Und siehe da: Ich fand, was ich gesucht hatte!
SGB VIII mit Kommentarteil
In Eltern-Kinder-Gruppen wird „die Betreuung der Minderjährigen von den Eltern in gemeinsamer Verantwortung wahrgenommen und damit die elterliche Sorge auch weiterhin von den Eltern ausgeübt [… ]. Dies gilt auch dann, wenn nicht alle Eltern jederzeit an der Betreuung beteiligt sind, sondern die tatsächliche Ausübung der Personensorge z.B. im Wechsel aufeinander übertragenoder auch andere Personen hiermit beauftragen, ohne damit ihre Selbstverantwortung aufzugeben.“
(Fischer et al. (Hg.) (2016): SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Kommentar. Köln: Luchterhand.)
Selbstverantwortung
Wichtig ist somit, dass du als Elternteil die Selbstverantwortung für dein Kind weiterhin ausübst. Du bist teil einer Gruppe, die gemeinsam in voller Verantwortung die Betreuung organisieren. Du bist bei der Gestaltung des Tagesablauf, des Miteinanders und der Rahmenbedingungen wesentlich beteiligt. Du entscheidest, wann dein Kind bereit ist vor Ort zu bleiben. Du legst bei der Aufnahme neuer Eltern ein Veto ein, wenn du bei ihnen kein gutes Gefühl hast und ihnen nicht die Verantwortung für dein Kind übertragen möchtest. Du stellst fest, ob es deinem Kind vor Ort gut geht und es sicher ist.
In einer GeKi trägst DU die Verantwortung für dein Kind. Du hast dich dazu entschieden nicht den „normalen“ Weg zu gehen, sondern Eigenverantwortlich etwas neues in die Welt zu tragen. Damit entscheidest du dich Verantwortung zu tragen, die du in einer KiTa abgibst, ermöglicht dir aber auch deine GeKi so zu gestalten, wie es dir vorschwebt.
Was passiert mit dem Buch?
Natürlich vermittelte ich auch in meinem Buch, dass die Aufsichtspflicht bei den Eltern bleibt. Ich spiele schon länger mit dem Gedanken das Buch neu aufzulegen, jedoch fehlte mir die Zeit. Jetzt ist es aber soweit und ich widme mich dieser Aufgabe. Um gründungswilligen Eltern bis dahin das Wissen aus dem Buch nicht vorzuenthalten oder lückenhaftes Informationen zu verkaufen, erhält das eBook nun eine Extraseite, die das zusätzliche Wissen vermittelt.
Das gedruckte Buch ist nicht so leicht anzupassen. Deshalb ist es ab sofort nur noch direkt bei mir, mit eingefügtem Beiblatt erhältlich. Wenn du es erwerben möchtest, schreib mich gerne an: Helen@hewb[dot].
Hast du bereits das Buch erworben? Das ausgearbeitete Beiblatt kannst du hier Downloaden.
________________
*Kommentarteil: Gesetzes Texte sind auch als erweiterte Auflagen mit Kommentarteil erhältlich, in dem Juristen gängige Rechtssprechung darstellen.


